Die Art eines Berichts über Folgemaßnahmen wird je nach Gegebenheit sehr unterschiedlich sein. Vereinfacht ausgedrückt muss er die Maßnahmen auflisten, die bei der Demobilisierung des Projekt- oder Programmteams noch ausstehen. Dabei kann es sich um unvollendete Leistungen, Korrekturmaßnahmen für bereits erbrachte Leistungen oder die Erledigung von Verwaltungsaufgaben wie Abschlusszahlungen handeln.
Der Bericht sollte mindestens Folgendes enthalten:
- Beschreibung der ausstehenden Maßnahme
- Eigentümer
- Geplantes Datum für die Auflösung
- Tatsächliches Datum der Auflösung