Änderungskontrolle

Die Änderungskontrolle sollte:

  • Änderungswünsche von Stakeholdern in Bezug auf den Scope (Umfang) erfassen;
  • sicherstellen, dass Anträge nur dann genehmigt werden, wenn sie durchführbar und realisierbar sind;
  • anstehende Änderungen in den bestehenden Scope integrieren.
Indikatoren Attribute der Stufe 2

 

Anträge zur Änderung des Scopes können sich auf jedes beliebige Ziel beziehen, d. h. auf Outputs, Endergebnisse oder Nutzen.

Die Änderungskontrolle lässt sich am einfachsten auf Outputs und vor allem auf physische Produkte anwenden.

Wird das Änderungskontrollverfahren im weiteren Sinne auf den Nutzen angewandt, so muss nachgewiesen werden, dass alle Auswirkungen auf den laufenden Betrieb, Change Managementaktivitäten und Business Case berücksichtigt wurden.

Anfrage

Änderungsanträge werden eingereicht und protokolliert.

Eingangsprüfung

Alle Änderungsanträge werden anhand übergeordneter Ziele überprüft und die Stakeholder über deren Ergebnisse informiert.

Bewertung

Alle Änderungsanträge, die die Eingangsprüfung bestanden haben, werden bewertet.

Entscheidung

Für alle bewerteten Anträge wird eine Entscheidung getroffen und dokumentiert.

Umsetzung

Alle genehmigten Änderungen werden umgesetzt.

Rückmeldung

Die Stakeholder, die Anträge gestellt haben, werden über die endgültige Entscheidung informiert.

 
Indikatoren Attribute der Stufe 3

Anfrage

Änderungsanträge werden in einem einheitlichen Format eingereicht und protokolliert, das die Art und den Grund der Änderung vollständig beschreibt.

Eingangsprüfung

Alle Änderungsanträge werden auf ihre Vereinbarkeit mit übergeordneten Zielen überprüft.

Änderungen, die nicht mit den übergeordneten Zielen vereinbar sind, werden abgelehnt.

Bewertung

Alle Änderungsanträge, die diese Eingangsprüfung bestanden haben, werden objektiv und detailliert auf ihre Durchführbarkeit, Notwendigkeit und Praktikabilität hin bewertet.

Die empfohlenen Massnahmen werden dokumentiert und zur Entscheidung vorgelegt.

Entscheidung

Eine Gruppe oder eine Einzelperson trägt die klare Verantwortung für die endgültige Entscheidung.

Entscheidungen über bewertete Anträge werden zeitnah getroffen.

Umsetzung

Genehmigte Änderungen werden in alle Scope- und Lieferunterlagen aufgenommen.

Rückmeldung

Die Stakeholder, die Anträge gestellt haben, werden über Fortschritte und Gründe zu einer Entscheidung informiert.

Alle relevanten Stakeholder werden über Änderungen des Scopes auf dem Laufenden gehalten.

 

SHARE THIS PAGE

Please consider allowing cookies to be able to share this page on social media sites.

Change cookie settings
No history has been recorded.
Zurück zum Anfang