Bericht über Folgemaßnahmen

Die Art eines Berichts über Folgemaßnahmen wird je nach Gegebenheit sehr unterschiedlich sein. Vereinfacht ausgedrückt muss er die Maßnahmen auflisten, die bei der Demobilisierung des Projekt- oder Programmteams noch ausstehen. Dabei kann es sich um unvollendete Leistungen, Korrekturmaßnahmen für bereits erbrachte Leistungen oder die Erledigung von Verwaltungsaufgaben wie Abschlusszahlungen handeln.

Der Bericht sollte mindestens Folgendes enthalten:

  • Beschreibung der ausstehenden Maßnahme
  • Eigentümer
  • Geplantes Datum für die Auflösung
  • Tatsächliches Datum der Auflösung
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